Edmund Stoiber hat heute im ZDF-Sommerinterview die Gelegenheit ergriffen, sich locker und wohlgebräunt in der provenzalischen Nachmittagssonne im Gespräch mit Peter Hahne zu präsentieren. Interessant neben den bekannten apokalyptischen Botschaften zur Lage der Nation fiel mir besonders Stoibers Aussage zu Schily auf:

Das ist ein Ankündigungsminister. Wenn er wirklich so gut wäre wie Günther Beckstein, hätte er durchgesetzt, dass die DNA-Analyse der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts wird.

Na das ist ja ganz wunderbar. Bitte demnächst Proben von Haaren und Hautschuppen an die entsprechende Behörde senden. Die genetischen Merkmale werden in Ausweispapiere übertragen und zentral gespeichert, so dass es bei entsprechender Labortechnik möglich ist die Spur eines jeden gemeldeten Individuums nachzuvollziehen. Schöne neue Welt.

Bei dem sogenannten genetischen Figerabdruck handelt es sich um eine Serie nicht kodierter Sequenzen der DNA, aus denen sich aber nach heutigem Stand der Technik schon einiges mehr zu den Merkmalen des Individuums herauslesen lässt, als eigentlich zur Identifikation notwendig wäre. Auch hinterlassen wir überall unsere Spuren in Form von Haaren und Hautschuppen. Bei der Untersuchung eines Tatorts können so auch Spuren von unbeteiligten Personen aufgenommen werden, die so zu Verdächtigen werden.

In der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Bundesratsinitiative mehrerer Länder zur Ausweitung der DNA-Analyse vom 15. Februar 2005 heisst es:

Mit gutem Grund hat daher das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2000 und 2001 die Verfassungsmäßigkeit der DNA-Analyse zu Zwecken der Strafverfolgung nur im Hinblick auf die derzeitigen Voraussetzungen einer vorangegangenen Straftat von erheblicher Bedeutung, einer Prognose weiterer schwerer Straftaten und einer richterlichen Anordnung bejaht. Es hat besonders gefordert, dass diese Voraussetzungen auch nach den Umständen des Einzelfalls gegeben sein müssen und von der Richterin oder dem Richter genau zu prüfen sind.

An diesen Entscheidungen ändert sich auch nach einem Wahlsieg der Union nichts. Die Gleichsetzung des genetischen mit dem klassischen Fingerabdruck ist rechtlich derzeit nicht machbar. Weiter heisst es:

Eine Prognose schwerer Straftaten und eine richterliche Anordnung müssen im Hinblick auf diese Rechtsprechung und den schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den die DNA-Analyse darstellt, auch zukünftig Voraussetzung einer derartigen Maßnahme bleiben.

Die Forderung den genetischen Fingerabdruck zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts zu machen ist angesichts der klaren Rechtslage nur mit Wahlkampfgetöse zu erklären.